Schlüsselverlust: Reichweite der Ersatzfähigkeit von Kosten einer Schließanlage
Kommt es zu einem Verlust von Schlüsseln zu einer Wohnanlage und besteht deshalb eine konkrete Missbrauchsgefahr durch Dritte, so kann sowohl eine neue Schließanlage als auch eine provisorische Schließanlage auf Kosten des Schädigers eingebaut werden. Bei dem Schadenersatzanspruch ist aber ein Abzug "neu für alt" in Höhe von 4 % der Anschaffungskosten pro Nutzungsjahr vorzunehmen. Das geht aus einem Urteil des OLG Dresden vom 20.08.2019 - 4 U 665/19 hervor.
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