Regressforderung wegen zu teurer Arzneimittel
Ein Krankenhausarzt hatte einer ambulant behandelten Versicherten ein Medikament verordnet – sie aber nicht darauf hingewiesen, dass dieses in der Klinikapotheke deutlich kostengünstiger zu beziehen war. Die Krankenkasse der Frau pochte deswegen auf Rückerstattung. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH