Maklerhaftung – Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken 5 U 64/13
Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften. Häufig besteht zwischen den Versicherungsnehmern (Privat- und Geschäftsleute) und dem Makler ein erhebliches Vertrauensverhältnis.
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