Lebensversicherung: Urteil zur Beteiligung an Bewertungsreserven
Ein Lebensversicherer darf bei einem Versicherungsnehmer, der wegen Vertragsbeendigung ausscheidet, bei der Ermittlung von Bewertungsreserven berücksichtigen, dass er seiner Konzernmutter zur Gewinnabführung verpflichtet ist und die Beteiligung entsprechend reduzieren. Dies besagt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart.
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