Krankengeld: Wann muss die Folge-AU vorliegen?
Um nach mehr als sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit weiter Krankengeld von der Krankenkasse zu erhalten, müssen rechtszeitig Folge-AUs eingereicht werden. Mit welcher Frist das geschehen muss, hat nun das Düsseldorfer Sozialgericht entschieden.
Weiterlesen auf: procontra Fachmagazin für Finanzprofis