Kfz-Handel- und Handwerksversicherung: Nur beide roten Kennzeichen am Fahrzeug garantieren Deckung
Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen begründet allein das deutlich sichtbare Versehen mit beiden roten Kennzeichen den Versicherungsschutz. Das hat das LG Stuttgart mit Urteil vom 28.06.2019 - 3 O 358/18 entschieden.
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