Ist die private Pflegeversicherung unkündbar?
Das Kündigungsverbot im Sozialgesetzbuch (§ 110 Abs. 4 SGB XI) hat laut einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg Konsequenzen für die Pflegeversicherung. In einer Leitsatzentscheidung weist das Gericht darauf hin, dass durch das Verbot eine Beendigung privater Pflegeversicherungsverträge durch außerordentliche Kündigung nicht möglich ist. Ferner weist es darauf hin, dass sich in dem Zusammenhang auch eine Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrages durch den Versicherer nicht automatisch auf eine bereits vorhandene private Pflegeversicherung auswirkt.
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