Check24 schlägt zurück: Klausel der HUK24 unzulässig?
Jetzt hat Check24 versucht, die HUK Coburg mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Mit einem ersten Erfolg, wie ein aktueller Rechtsstreit zeigt. Denn diesmal hat das Onlineportal seinen Kontrahenten HUK, genauer deren Direktversicherer HUK24, abgemahnt. Eine Kündigungsklausel des Unternehmens sei nach Ansicht von Check24 „verbraucherfeindlich“. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen behalte sich HUK24 vor, eine Kündigung, die per E-Mail geschickt wird, pauschal zurückzuweisen, schreibt das Vergleichsportal in einer Pressemitteilung.
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