BGH: Keine verschuldensunabhängige Haftung bei Detonation eines Blindgängers
Der BGH hat mit Urteilen vom 05.07.2019 - V ZR 96/18 und 108/18 entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstückes nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert und dadurch Nachbarhäuser beschädigt werden.
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