Tipp vom Rechtsanwalt: Bafin zieht Bußgeldschraube an – Rat an 34f-Vermittler | DAS INVESTMENT
Die Bafin verschärft ihre Bußgeldpraxis im Wertpapierbereich, warnt Stephan Schulz von der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner. Der Rechtsanwalt rät: Finanzakteure, insbesondere freie Finanzanlagenvermittler, sollten ihre Arbeitsabläufe auf den Prüfstand stellen und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
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