Anforderungen an strenge Wiederherstellungsklausel in der Gebäudeversicherung
Eine Sicherstellung der Wiederherstellung der versicherten Sache in gleicher Art und Zweckbestimmung im Sinne der sogenannten strengen Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung ist laut einem Urteil des OLG Schleswig vom 18.11.2019 - 16 U 22/19 nicht gegeben, wenn innerhalb der maßgeblichen Frist von drei Jahren lediglich ein Fundament errichtet und eine Baugenehmigung nebst Antragsunterlagen vorgelegt wird.
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