Zahnbehandlung im Ausland: Vorher die Kasse fragen
Bei aufwendigen Zahnbehandlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur einen Teil der Kosten. Daher entscheiden sich manche Versicherte, die Behandlung im Ausland durchführen zu lassen. Ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14.5.2019 macht klar: Eine solche Behandlung sollte man niemals ohne Genehmigung seiner Krankenversicherung durchführen lassen, denn sonst bleibt man auf den vollen Kosten der Auslandsbehandlung sitzen (Az. L 4 KR 169/17).
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