Wer auf dem Betriebsgelände zündelt
Ein Mann hatte im Außenbereich seiner Firma einen Böller knallen lassen. Da dabei ein Kollege verletzt worden war, wurde er von seinem Arbeitgeber fristlos entlassen. Ob zu Recht, entschied das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH