Warum Vorstände im Cum-Ex-Skandal haften müssen - Versicherungswirtschaft-heute
Alles deutet darauf hin, dass die Cum-Ex-Geschäfte rechtswidrig waren. Somit klagen Banken gegen Depotbanken, gegen ehemalige Vorstände, Rechtsberater und gegen Versicherer. Awanlt Nicolas Nohlen sagt: „Wer pflichtwidrig berät, haftet für den Schaden."
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