Schäden an beförderten Sachen - Regelmäßig keine Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers
Ein Gegenstand, der in einem Fahrzeug transportiert und bei einem Unfall beschädigt wird, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Dies illustriert ein Urteil des OLG Jena vom 19.09.2019 - 4 U 208/19.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24