Navi-Nutzer bekommt Bußgeld aufgebrummt
Nur kurz etwas ins Navi eingeben: Das ist schnell erledigt und erlaubt ist es auch. Zumindest dann, wenn man dazu das Smartphone nicht in die Hand nehmen muss. Doch wie sieht es aus, wenn man sein Navi mit einer Fernbedienung steuert? Dann kommt es darauf an, ob man die Fernbedienung in die Hand nimmt oder nicht, wie ein aktueller Beschluss des OLG Köln zeigt.
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