Mangelhafte Warnhinweise: Verbraucherschützer siegen gegen Exporo
Nachrangdarlehen fallen unter das Regelwerk des Vermögensanlagengesetzes. Das bedeutet, dass bei der Werbung für solche Produkte ein Hinweis auf das mögliche Totalverlustrisiko hervorgehoben werden muss. Der vzbv monierte dies bei zwei Youtube-Werbespots der auf Immobilien spezialisierten Crowdinvesting-Plattform Exporo. Diese beinhalteten zwar einen entsprechenden Hinweis. Den Verbraucherschützern zufolge sei er aber „kaum wahrnehmbar“ gewesen, weshalb sie Klage gegen Exporo einreichten.
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