Generalanwalt zum Brustimplantate-Skandal: Versicherer zahlt nur für in Frankreich operierte Geschädigte
Eine Deutsche, der 2006 fehlerhafte Brustimplantate des französischen Unternehmens PIP eingesetzt wurden, kann keinen Ersatz vom Haftpflichtversicherer der PIP verlangen. Dieser Ansicht ist der Generalanwalt am EuGH in seinen Schlussanträgen.
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