Falsch informiert zur bAV – und trotzdem kein Schadenersatz?
Ein Arbeitnehmer hatte nach einer Betriebsversammlung eine Entgeltumwandlungs-Vereinbarung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen. Als er später zusätzliche Beiträge entrichten musste, wollte er seinen Arbeitgeber für die Richtigkeit der Auskünfte verantwortlich machen und zog bis vor das Bundesarbeitsgericht. mehr ...
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