Eingreifen einer Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung
Kann der Kläger den in einem Versäumnisurteil zu seinen Gunsten festgelegten Geldbetrag wegen der Zerstörung seines "Mobilheims" nicht vollstrecken, kann sein Privathaftpflichtversicherer über eine dort eingeschlossene Forderungsausfallversicherung Ersatz erhalten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 21.09.2019 - 22 O 133/18 hervor.
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