Eigenreparatur nach Kfz-Unfall: Erstattung von Umsatzsteuer auf Ersatzteile
Der ersatzfähige Schaden ist bei fiktiver Abrechnung im Falle einer sach- und fachgerecht durchgeführten Eigenreparatur nicht auf die tatsächlich entstandenen Bruttokosten beschränkt. Der Geschädigte hat nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 07.06.2019 - 13 S 50/19 vielmehr auch einen Anspruch auf Ersatz der Mehrwertsteuer für angekaufte Ersatzteile.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24