Axa will "mangelhaft begründete" Beitragsanpassung vom BGH prüfen lassen
Das Oberlandesgericht Köln hat Beitragserhöhungen der Axa für unwirksam erklärt. Laut Versicherungssenat seien die Begründungen für die Anpassungen "widersprüchlich" und "missverständlich, wenn nicht gar sachlich falsch". Das Urteil (9 U 138/19) ist jedoch noch nicht rechtskräftig und soll nun vom Bundesgerichtshof aufgenommen werden. weiterlesen
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