Welcher Makler muss Angaben im Transparenzregister machen?
Im Juni 2017 wurde das Transparenzregister unter Aufsicht des Bundesverwaltungsamtes im Internet öffentlich gemacht. Seither sorgt es immer wieder für Verwirrungen auch unter der Maklerschaft. Zuletzt warnte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW vor falschen Schreiben, die zu Zahlungen aufforderten und Verstöße gegen das Geldwäschegesetz unterstellten. Die gute Nachricht lautet: Die meisten Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler müssen keine Angaben im Transparenzregister machen.
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