Vermittlerrecht: „Vorsicht bei der Umdeckung von Versicherungsverträgen“ | DAS INVESTMENT
Kontaktverbot per Kündigungshilfe: Eine typische Vorgehensweise in der Versicherungsbranche haben Dresdner Richter vor knapp fünf Jahren einer gesetzlichen Krankenkasse untersagt. Die Begründung des Gerichts ist auch heute noch äußerst interessant, sagt Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.
Weiterlesen auf: DAS INVESTMENT