Sekundenschlaf: Warum Autofahrer trotz Weiterfahrt nicht verurteilt wird
Die Versicherung hatte dem 66-Jährigen eine Verletzung der Obliegenheitspflichten vorgeworfen, hieß er in der Anklageschrift. Gemeint war das vorsätzliche Verlassen des Unfallortes. Zudem wäre er alkoholbedingt fahruntüchtig gewesen.
Weiterlesen auf: Mitteldeutsche Zeitung