Pflichten des Maklers gehen sehr weit
Die hier zu besprechende Entscheidung dürfte sowohl für den Verbraucher (Versicherungsnehmer) als auch für den am Markt tätigen Versicherungsmakler von erheblichem Interesse sein. Der Versicherungsnehmer (Kläger) verlangt vom Makler (Beklagten) Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages.
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