Negativzinsen können nicht steuerlich abgezogen werden
Die FDP-Fraktion konnte sich im Finanzausschuss nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, Negativzinsen steuerlich zu berücksichtigen. Die Abgeordneten wollten erreichen, dass negative Einlagezinsen als negative Erträge angesehen und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können.
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