Kein Rechtsschutz bei Klage gegen Kündigung
Die Rechtsschutzversicherung soll einen Versicherten vor überbordenden Kosten in einem Gerichtsverfahren bewahren. Doch vorsätzlich herbeigeführte, rechtswidrige Fälle sind vom Versicherungsschutz normalerweise ausgeschlossen. Doch ob dieser Ausschluss greift, kann nicht immer so leicht beantwortet werden. Im Prozess um eine Kündigungsschutzklage, musste schließlich das Oberlandesgericht (OLG) Dresden eine Entscheidung fällen.
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