Kein Führerscheinentzug bei Fahrerflucht
Wenn man sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, noch bevor eine Aufnahme der eigenen Personalien möglich war, begeht man Fahrerflucht. Wer sich dabei erwischen lässt, muss häufig nicht nur eine Geldstrafe fürchten, sondern auch den Entzug der Fahrerlaubnis. Schließlich deutet das Verhalten des Fahrers auf eine mangelnde Eignung zum Führen eines Fahrzeugs hin. Doch was, wenn sich die Fahrerflucht in einer psychischen Ausnahmesituation ereignete? Dazu musste das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg eine Entscheidung treffen.
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