Hebammen-Haftpflicht: 150.000 Euro aus eigener Tasche?
Der Haftpflichtschutz für Hebammen ist teuer, schließlich können bei ihrer Arbeit hohe Personenschäden entstehen. Doch ob eine Hebamme nach einem Geburtsfehler auch selbst zur Kasse gebeten werden kann, musste das OLG Frankfurt entscheiden.
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