Freibetrag für Betriebsrentner: Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes
In wenigen Wochen wurde der Freibetrag für Betriebsrentner (§ 226 Abs. 2 SGB V) zum 01.01.2020 umgesetzt. Schon vor der Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 30.12.2019 hat sich der GKV-Spitzenverband (RS 2019/734 vom 20.12.2019) zu den beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen der Novellierung detalliert geäußert. Besonders hilfreich sind die zahlreichen Beispiele, die die Umsetzungsregelungen verdeutlichen.
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