EuGH: Staat haftet im Zweifel für Pensionskassenzusage
Eine Pensionskassenrente fällt weg, wenn der Arbeitgeber insolvent wird. Der Pensionssicherungsverein ist nicht zuständig, im Zweifel haftet der Staat, entschied der EuGH. Um das zu vermeiden, will die Bundesregierung das bestehende System ändern.
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