Bundesfinanzministerium bringt Gesetzesänderung zur "Arbeitgeberfinanzierung" auf den Weg: Nettolohnoptimierung und Betriebsrenten betroffen
Lange wogte der Kampf zwischen der Verwaltungsauffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) und den obersten Richtern am Bundesfinanzhof: Es ging um die Frage, wann eine Zusatzleistung des Arbeitgebers "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht wird und damit steuerlich begünstigt ist. Das ist von besondere Bedeutung bei der sogenannten Nettolohnoptimierung, die mittlerweile weite Kreise zieht. Dabei geht es darum, Arbeitslohn, der steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, mithilfe von steuerfreien oder pauschalversteuerten Vergütungsbestandteilen so umzugestalten, dass sich die Nettoauszahlung erhöht. Gerne werden diese Modelle auch mit einer betrieblichen Altersversorgung kombiniert.
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