BGH zu den Voraussetzungen einer wirksamen Befristung in der BU-Versicherung
Ein Berufsunfähigkeitsversicherer darf seine Leistung nur dann befristen, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt und er dem Versicherungsnehmer die Gründe für die Befristung nachvollziehbar darlegt. Das hat der BGH mit Urteil vom 09.10.2019 - IV ZR 235/18 entschieden.
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