BGH: Auslegung einer Bezugsberechtigung in der BAV
Soll eine im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossene Lebensversicherung an den "überlebenden Ehegatten" ausbezahlt werden, ist laut einem Beschuss des BGH vom 08.05.2019 - IV ZR 190/18 grundsätzlich die Person als bezugsberechtigt anzusehen, die im Todeszeitpunkt mit der versicherten Person verheiratet war.
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