Wann ein DSGVO-Verstoß wettbewerbswidrig ist
Der Sachverhalt vor dem OLG Naumburg Im konkreten Fall betreibt der Kläger eine Apotheke. Der Beklagte ist ebenfalls Apotheker und betreibt eine Apotheke, die auch im Internet präsent ist. Der Beklagte handelt sein Sortiment, also auch apothekenpflichtige Medikamente, außerdem auch über die Internet-Plattform „Amazon-Marketplace“. Der Kläger hat den Beklagten mit anwaltlichem Schreiben vom 16.06.2017 wegen des Vertriebs über diese Plattform abmahnen lassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.
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