LV: Gewinnabführung darf einkalkuliert werden
Viele Unternehmen müssen einen Teil ihrer Gewinne an die Konzernmutter abführen. Häufig wird den Unternehmen zum Vorwurf gemacht, dass sie damit Steuerschlupflöcher ausnutzen möchten, doch auch in anderen Zusammenhängen sorgt diese Praxis für Kritik. Über einen derartigen Fall eines Lebensversicherers musste vor kurzem das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart befinden.
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