Krankheitskosten: Verzicht auf Erstattung kann steuerlich von Nachteil sein
Wer seine Krankheitskosten selbst trägt, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, kann die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. In diesem Fall fehlt es nämlich an der Zwangsläufigkeit der Ausgaben. Diese ist aber Voraussetzung für den Abzug außergewöhnlicher Belastungen.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft