Kfz-Versicherung: Wann ein defekter Keilriemen ein Unfallschaden ist
In der Kfz-Vollkaskoversicherung liegt die Beweislast für einen versicherten Unfallschaden immer beim Versicherungsnehmer. In einem aktuell vor dem Oberlandesgericht München verhandelten Fall ging es um einen Motorschaden, der durch einen sich ablösenden Keilriemen verursacht wurde. Der Versicherungsnehmer wandte sich an seine Kfz-Versicherung mit der Bitte um Deckung des entstandenen Schadens an seinem Fahrzeug. Er behauptet, sein Wagen sei auf einer Kiesauffahrt ins Rutschen geraten. Dadurch rutschte das Fahrzeug seitlich wieder hinab.
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