Keine Warnung vor zuschnappender Eisentür
Eine Frau hatte sich ihren Arm in einer Tür an einer Ausfahrt eingequetscht. Den Besitzer des Grundstücks, ihren damaligen Lebensgefährten, zerrte sie daraufhin vor Gericht. Dieses musste dann über die Hinweispflichten auf Gefahren durch Tore entscheiden. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH