Kein Krankentagegeld auf Gran Canaria - Wohnsitzklausel wirksam
Die Wohnsitzklausel (§ 5 Abs. 1 Buchst. f MB/KT 1978), wonach Leistungen in der Krankentagegeldversicherung bei Arbeitsunfähigkeit ausgeschlossen sind, wenn sich die versicherte Person nicht an ihrem Wohnsitz in Deutschland aufhält, ist wirksam. Die Klausel greift auch dann, wenn der Auslandsaufenthalt der Gesundheit förderlich gewesen sein sollte. Das hat das LG Nürnberg-Fürth mit Hinweisbeschluss vom 12.06.2019 - 2 S 7833/18 mitgeteilt.
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