Diebstahl aus Fahrzeug durch "Relay Attack" oder "Jamming" - Kein Fall für die Hausratversicherung
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 18.02.2019 - 32 C 2803/18 (27) - entschieden, dass die Hausratversicherung bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für aus einem Auto entwendete Gegenstände aufkommen muss, auch wenn es möglich erscheint, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten.
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