BGH-Urteil zu Prämiensparverträgen gilt nicht pauschal
Viele Sparkassen kündigen mit Verweis auf das BGH-Urteil langjährige, gut verzinste Sparverträge, die vor mehr als 15 Jahren abgeschlossen wurden. Die Kündigungen betreffen in erster Linie Prämiensparverträge aus den 1990er- oder 2000er-Jahren, die vergleichsweise geringe variable Sparzinsen vorsehen. Mit zunehmender Laufzeit erhält der Sparer im Gegenzug fest vereinbarte, steigende Prämien.
Weiterlesen auf: AssCompact