Besteuerung einer Rentennachzahlung für zwei Veranlagungszeiträume
Eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume bezieht, wird nicht mit der Fünftelregelung ermäßigt besteuert, wenn die Nachzahlung im zweiten Veranlagungszeitraum erfolgt. Das sagt das FG Münster – aber mit welcher Begründung?
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