Werbung muss als Werbung kenntlich sein
Seine Einkäufe auf Instagram oder YouTube zu präsentieren und bei Gefallen auch mal einen Link zu setzen, über den man die Ware beziehen kann, das ist mittlerweile nichts Außergewöhnliches mehr. Es ist auch kein Geheimnis mehr, dass einige sogenannte Influencer ihren Einfluss auf ihre Follower nutzen, um ein Geschäftsmodell aus ihren Empfehlungen erwachsen zu lassen. Doch es gibt Grenzen. Eine derartige Grenze hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main vor kurzem aufgezeigt.
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