Wann tritt der Versicherungsfall „Rohrbruch“ ein? - Pfefferminzia.de
Was war geschehen? Ein Versicherungsnehmer hat eine Gebäudeversicherung für sein Wohngebäude abgeschlossen. Dieses befand sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch im Rohbau. Zu den versicherten Gefahren zählten nach den vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB) insbesondere Leitungswasser, Frost und Rohrbruch. Als Versicherungsfall definiert war in den VGB der Zeitpunkt, in dem sich eine versicherte Gefahr an versicherten …
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