Urteil: Service-Calls durch Versicherungsmakler sind "Belästigung"
Makler, die Bestandskunden telefonisch kontaktieren, sollten zuvor eine entsprechende Erlaubnis eingeholt haben. Denn die Anrufe können laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz darstellen – auch wenn der Makler sie als Teil seiner Nachbetreuungspflichten ansieht.
Weiterlesen auf: FONDS professionell