Rückforderung einer Invaliditätsleistung kann unzulässig sein
Der Unfallversicherer ist, in einem streitigen Verfahren über die Erstbemessung, auch dann nicht an die Erklärung über seine Leistungspflicht zur Erstbemessung gebunden, wenn er sich das Recht auf die sogenannte Neubemessung nicht vorbehalten hat. Der Rückforderung einer Invaliditätsleistung aufgrund einer geänderten Erstbemessung kann jedoch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen.
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