Nutzungsausfall: Versicherern nicht voreilig nachgeben
Nach einem unverschuldeten Unfall bekommt der Geschädigte den Nutzungsausfall erstattet. Für welchen Zeitraum dieser Anspruch besteht, sollte im Einzelfall geklärt werden. Er kann unter Umständen länger sein, als die Versicherung zunächst angibt.
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