Neues DSGVO-Urteil: Versicherte haben Recht auf Akteneinblick
Wenn Versicherte mit ihrem Versicherer im Streit über einen Deckungsanspruch liegen, würde wohl jeder Versicherte gern Einblick in seine Akte beim Versicherer nehmen. Aus internen Unterlagen wie Telefonnotizen, Gesprächsprotokollen aus der Schadenabteilung und Stellungnahmen des Schadenregulierers könnte der Anwalt des Versicherten wertvolle Informationen zur Strategie und Argumentation des Gegners entnehmen.
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